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Naturheilpraxis Sven Schlie

Behandlungskosten

Die Gebühren richten sich je nach Aufwand, Art und Länge der durchgeführten Behandlung. Jeder Patient bekommt einen individuellen, auf ihn zugeschnittenen Therapieplan und Behandlungsvorschlag. Dieser wird bei dem ersten Termin in der Praxis erstellt und besprochen.

Die gesetzliche Kasse erstattet in der Regel keine Heilpraktikerbehandlungen. Als Selbstzahler (gesetzlich versichert ohne Zusatzversicherung) zahlen Sie in Bar oder auf Rechnung. Als Privat- und Zusatzversicherter erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Erstattung der Kosten durch Ihre Privat- oder Zusatzkasse richtet sich nach Ihrem persönlichen Tarif, über den Sie sich bitte vorab selbst informieren.

Rechnungen von Laboruntersuchungen werden direkt vom Labor an Sie gestellt.

Bitte beachten Sie, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer PKV nicht erstattet werden und auch nicht in unserer Kostenaufklärung enthalten sind.

Achtung/Terminabsage:

Eine schriftliche Terminvereinbarung ist verbindlich!
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 h vorher) werden in Rechnung gestellt. 

Privat versicherte Patienten/Beamte

Private Krankenkassen, sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer Praxis fälligen Behandlungskosten, sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären. Sie erhalten eine Kopie dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsformulare.

Gesetzlich Versicherte Patienten mit Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer Praxis fälligen Behandlungskosten sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären.

Die beste Investition, die Sie tätigen können, ist in sich selbst – Warren Buffett