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Naturheilpraxis Sven Schlie

Kosten & Abrechnung

Transparenz und eine gute Aufklärung sind mir sehr wichtig. Bitte lesen Sie den Behandlungsvertrag sorgfältig und sprechen Sie offene Fragen oder Unklarheiten jederzeit an.

Die Gebühren richten sich nach Aufwand, Art und Dauer der Behandlung. Jede Patientin und jeder Patient erhält einen individuell abgestimmten Therapie- und Behandlungsvorschlag, der in der Regel beim ersten Termin erstellt und besprochen wird. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt in Eigenverantwortung der Patientin bzw. des Patienten. Ein bestimmter Heilerfolg kann nicht garantiert werden.

Mein Stundenhonorar beträgt 99 Euro. Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung sind Selbstzahler. Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Eine Kostenübernahme durch die Versicherung kann nicht garantiert werden und richtet sich nach dem individuellen Tarif.

Laborleistungen werden direkt vom jeweiligen Labor in Rechnung gestellt. Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind nicht erstattungsfähig und nicht Teil der Kostenaufklärung.

Fragen vorab können gerne per E-Mail geklärt werden. Beratungen für bestehende Patienten per E-Mail, WhatsApp oder Telefon werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Kommunikation über E-Mail oder WhatsApp erfolgt auf Wunsch und auf eigene Verantwortung; ein vollständiger Datenschutz kann hierbei nicht garantiert werden. Außerhalb von Terminen erstellte Therapiepläne oder Befundauswertungen werden pauschal mit 30 Euro berechnet.

Achtung/Terminabsage:

Eine schriftliche Terminvereinbarung ist verbindlich!
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 h vorher) werden in Rechnung gestellt. 

Privat versicherte Patienten/Beamte

Private Krankenkassen, sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer Praxis fälligen Behandlungskosten, sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären. Sie erhalten eine Kopie dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsformulare.

Gesetzlich Versicherte Patienten mit Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer Praxis fälligen Behandlungskosten sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären.

Die beste Investition, die Sie tätigen können, ist in sich selbst – Warren Buffett